Tierversand / Kleintierversand

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Aktueller Stand

23.04.2015

Faltanleitung Tiertransportkartonage



22.04.2015

Die Kartons sind da !!

Sehr geehrte Tierversender,
die lang ersehnten Geflügelkartonagen sind endlich eingetroffen. Heute beginnt direkt die Auslieferung an zugelassene Stationen. Das bedeutet, dass bereits ab kommender Woche der Geflügeltransport wieder aufgenommen werden kann.
Beachten Sie die Maße des Kartons. Diese Betragen 30cm x 30cm x 25cm!

Tierkarton




27.03.2015


Geflügeltransporte rollen bald wieder, aber...


... nur mit bestimmten Auflagen!


Sehr geehrte Partner, Verbandsmitglieder und Kollegen,
seit nahezu 1½ Jahren konnte ILONEXS Geflügel Transporte wegen, teils veralteter gesetzlicher Auflagen nicht durchführen. Ausschlaggebend für den Stopp der Transporte war die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen (VVV).

Nach vielen Gesprächen, Gutachten und Sitzungen mit ämtern, Behörden, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konnte, auch Dank der engagierten Hilfe von Interessensverbänden, eine Lösung erarbeitet werden.

Die Auflagen der VVV konnten, durch die Eigenentwicklung eines speziellen Transportkartons für Kleintiere/ Geflügel, umgesetzt werden. Dieser macht den Transport für Mensch und Tier zusätzlich sicherer und schonender. Eventuelle Kontaminationen sind mit unserem Karton weitgehend verhindert.

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Transporte daher ab voraussichtlich Ende April in vielen Regionen wieder aufgenommen werden können,

...aber....., nur mit folgenden Auflagen:
- Der Versand ist vorerst nur in Deutschland möglich.
- Versand oder Abholungen können nur erfolgen, wenn alle am Transport beteiligten Kuriere (Auftraggeber, Abholer, Zusteller) über die Zulassung nach VVV und EG VO1/2005 verfügen!
- Geflügel darf ausschließlich in den dafür entwickelten Kartonagen versendet werden!
- Es dürfen nur Tiere befördert werden, die für diesen Karton zugelassen sind (siehe www.ilonexs.de unter "Achtung Tierversand"). Größere oder schwerere Tiere können derzeit nicht transportiert werden.
- Die auf den Kartons aufgedruckten Anweisungen bzgl. Einstreu, Versorgung, etc. müssen eingehalten werden.
- Die aufgedruckten Begleitinformationen müssen vollständig ausgefüllt sein und dürfen nicht überklebt werden!
- Jeder Karton darf nur einmalig für einen Versand verwendet werden.

Leider bestehen noch immer Unklarheiten bei einigen regionalen Behörden. Deswegen verzögert sich dort bislang die Ausstellung entsprechender Genehmigungen.
Fehlen die VVV und/oder EG VO1/2005 werden keine Tiertransporte dorthin/ von dort statt finden!
Eine PLZ-Prüffunktion finden Sie auf unserer Homepage www.ilonexs.de unter "Achtung Tierversand". Unter Umständen sind individuelle Absprachen mit Kurieren in angrenzenden Gebieten möglich.

Die genaue Preisgestaltung für die Kartonagen und den genauen Beginn teilen wir Ihnen nach Ostern mit.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel E. Wojtke
ILONEXS GmbH & Co.KG


Anhang:
Beschriftung und Hinweise der neuen Kartonage.






Neuigkeiten zum Geflügelversand.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits allgemein bekannt wurde, gab es Ende April eine Tierseuchenreferentensitzung der Länder, in der u.a. die Transportproblematik des Geflügelversandes mit ILONEXS thematisiert wurde. Beschlossen wurde positiver Weise, das die extra für den Geflügelversand entwickelten Kartonagen nun im Sinne der Viehverkehrsverordnung als das Transportmedium angesehen werden können und nicht mehr das Fahrzeug. Das heißt, das zumindest aus seuchenrechtlicher Sicht benötigte Zulassungen erteilt werden können. In einer weiteren Sitzung Anfang Mai der LAV-AG "Tierschutz" wurde über mögliche tierschutzrelevanten Probleme der neuen Kartonagen beraten, mit dem Ergebnis, das das Land Hessen mit ILONEXS gemeinsam diese Probleme löst.

Mittlerweile gab es bereits ein Treffen im Hessischen Umweltministerium mit den Verantwortlichen. Als Ergebnis ist zu verzeichnen, das die grundlegende Konstruktion für gut befunden wurde, und es nur einiger kleinerer änderungen zum Wohle der Tiere bedarf.

Die besprochenen änderungen der Kartonage wurden auch bereits konstruktiv umgesetzt. Derzeit sind die neuen Prototypen in Produktion, die dann abschließend in einem Labor den Tierschutzrichtlinien entsprechenden Tests unterzogen werden.

Nach dem zu erwartenden positiven Bericht, werden die Länder informiert, das auch aus tierschutzrechtlicher Sicht nichts mehr gegen den Transport in den neuen Kartonagen spricht.
Wir hoffen in absehbarer Zeit die Transporte wieder aufnehmen zu können.

Bitte haben Sie Verständnis, das ein konkretes Begindatum noch nicht genannt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel E. Wojtke
ILONEXS GmbH & Co.KG






21.05.2014

Taubentransport

Unter www.brieftaube.de wird über den gewerblichen Transport von Brieftauben berichtet. Unter anderem finden Sie dort ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu der Tierseuchenreferentensitzung bezüglich der geflügeltransporte mit ILONEXS.


Hier der direkte Link zum Schreiben:
Klicken Sie hier um das Schreiben zu öffnen






31.03.2014

Aktuelle Verfügung des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
vom 27.03.2014 über die Zurückstellung der Antragsentscheidungen.

Schreiben_LANUV_27.03.14
Klicken Sie hier für eine größere Ansicht. PDF






21.03.2014

Die Anzahl der am 07.03.14  angesprochen Genehmigungen nimmt erfreulicherweise beständig zu. Weiterhin berichten uns Kuriere von positiven Kontrollen und Prüfungen der jeweiligen Betriebe, so das die schriftliche Erteilung der Genehmigung bei diesen nur noch eine Frage der Zeit ist.  

Allerdings hat uns bisher erst eine einzige Zulassung aus Nordrhein-Westfalen erreicht. Die überwiegende Zahl der Genehmigungen nach der VVV (Viehverkehrsverordnung) wird in NRW durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) erteilt.

Hier ist man unsicher ob Transporte in den neuen Kartonagen tierseuchen- und tierschutzrechtlich unbedenklich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in einem Schreiben bereits Ende Februar alle Landesbehörden über die Entwicklung der Kartonage informiert und erklärt, das aus Sicht des BMEL unsere Kartonagen die Anforderungen nach der VVV erfüllen. Dem hatte sich auch das Hessische Ministerium angeschlossen.

Dieses Schreiben liegt auch dem LANUV in NRW vor, was uns in einem Telefonat bestätigt wurde.

 

Allerdings könne man sich dem nicht so ohne weiteres anschließen. Das Risiko von Tierseuchenverbreitung sei aufgrund der Vielzahl der Anträge so hoch, das eigene Untersuchungen und Gutachten erstellt werden müssen.

 

Kuriere aus NRW, die den entsprechenden Antrag gestellt haben bekommen unter anderem folgende Antwort:

Auszug  einer Email vom 17.03.2014 ( Der Antrag wurde am 21.02.2014 gestellt) an Antragsteller:
... In Ihrer Mail haben Sie angegeben, mit Ihrem Kurierdienst als Partner bzw. Subunternehmen der Fa. Ilonexs, Bad Hersfeld tätig zu sein. Da diese Firma und deren Subunternehmen nach hier bisher vorliegenden Informationen die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nicht entsprechend der vorgenannten gesetzlichen R&D-Anforderungen durchführen (grundsätzlich keine herkömmliche R&D, dafür Verwendung von innen laminierten, nach Angaben von Ilonexs flüssigkeitsundurchlässigen Pappkartons zur Einmalverwendung) und dieses Verfahren seitens des LANUV als für NRW zuständiger Zulassungsbehörde für Zulassungen nach der Viehverkehrsverordnung aus tierseuchenrechtlicher Sicht im Hinblick auf ausreichende Hygienemaßnahmen zur Vermeidung einer Verschleppung von Tierseuchen wie Geflügelpest und Newcastle Disease kritisch gesehen wird (zudem sind auch Tierschutzaspekte betroffen), halte ich es vor der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund der rechtlichen Relevanz für notwendig, die Angelegenheit kurzfristig in meinem Hause und mit dem zuständigen Landesministerium MKULNV abzustimmen und nach Vorlage der ministeriellen Rechtsauffassung entsprechend über Ihren Antrag zu entscheiden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt melde ich mich unaufgefordert bei Ihnen, sobald mir eine Entscheidung des Ministeriums vorliegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
XXXXXX
________________________________
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
(LANUV) NRW 
Fachbereich 87.1 -Tiergesundheit-
Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Tel.: 02361/305-3552, Fax: -3439
www.lanuv.nrw.de

 

NRW ist, gemessen an der Fläche und auch der Anzahl potentieller Geflügeltransporte, eines der größten Bundesländer. Für ILONEXS bedeutet dies den Geflügeltransport ohne Zulassung in NRW nicht aufnehmen zu können.

Kunden in NRW durch Stationen aus Nachbarländern zu bedienen, scheitert aus verschiedenen Gründen: der organisatorische Aufwand wäre immens und kaum automatisiert darstellbar.

Die zum Teil sehr weiten Anfahrten aus den Nachbarländern hätten einen deutlichen, eher abschreckenden Einfluss auf den Transportpreis.
Zu guter letzt ist es auch aus tierschutzrechtlicher Sicht bedenklich, da sich der Transport der Tiere auf diese Art und Weise unnötigerweise um Stunden verzögern würde.

Die steigende Nachfrage an Einzeltier-Transporten besteht weiterhin und lässt sich nicht mit Viehtransportern durchführen.

 

Momentan werden die Tiere oftmals mit Firmen und Fahrgemeinschaften transportiert, die weder über eine Zulassung, noch die notwendige Sachkunde verfügen, ganz zu schweigen vom Tierschutz oder nur der ansatzweisen Verhinderung von Tierseuchen und Nachvollziehbarkeit von Transporten bei aufgetretenen Seuchenfällen.

 

Dies kann und wird nicht im Sinne des LANUV sein.

Wir hoffen, das das LANUV seine Ansichten überdenkt und wie auch andere Behörden, notwendige Kompromisse eingeht, da die Verordnungen nicht für Transporte von Einzeltieren in Behältnissen erstellt wurden.






07.03.2014

Geflügelversand - Wann geht es endlich weiter?

Dies kann leider nur schwer prognostiziert werden.
Der Geflügelversand musste aus rechtlicher Sicht gestoppt werden.

Da wir für den Transport von Geflügel gemäß gesetzlicher Vorgaben, eine Genehmigung brauchen und die Vorgaben der Viehverkehrsverordnung nicht erfüllen konnten, mussten wir die Transporte stoppen.

In der Verordnung heißt es sinngemäß u.a., dass nach jedem Transport die Fahrzeuge zu reinigen und mit bestimmten Mitteln zu desinfizieren sind. Da viele Zustellungen allerdings auch mit Pkws erfolgen, ist diese Vorgabe technisch nicht machbar. Eine Ausgasung der Fahrzeuge kommt ebenso nicht in Frage, da hierbei eine gesundheitliche Schädigung für Fahrer nicht ausgeschlossen werden kann, unabhängig von einer mehrstündigen Wartezeit wegen des notwendigen Auslüftens.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Behörden in Hessen konnte eine alternative Lösung gefunden werden, um Transporte dennoch durchführen zu können. Hierfür wurde ein spezieller Transportkarton entwickelt, der das Risiko von Seuchenübertragung, auf ein Minimum reduziert.

ILONEXS GmbH & Co. KG wurden die Genehmigungen letztendlich erteilt, mit der Auflage, Geflügeltransporte nur mit diesem Karton durchzuführen. Eine weitere Auflage ist, das alle am Transport beteiligten Partner über gleichartige Genehmigungen verfügen müssen.

Bundesweit haben bereits Anfang Februar mehr als 120 mit Zustellungen und Abholungen betraute Partner entsprechende Anträge bei den zuständigen Fachdiensten der Städte oder Landkreise gestellt. Von diesen 120 benötigten Genehmigungen haben wir aktuell einen Rückfluss von ca. 40%.

Bei den übrigen ämtern besteht intensiver Informations- und Beratungsbedarf, da die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eigentlich für Viehtransporter gemacht wsind und regeln Transporte von Schweinen, Rindern und anderen Großtieren. Diese Regelungen sind für Kleintiertransporte in Behältnissen, wie ILONEXS sie durchführt, nur mit Kompromissen anwendbar, dennoch unterliegen wir ihnen. Viele ämtern rückversichern sich daher bei übergeordneten Stellen, ob und wie Genehmigungen zu erteilen sind.

Sowohl die ILONEXS GmbH & Co. KG als auch das für ILONEXS zuständige Veterinäramt stehen für Nachfragen von den jeweiligen ämtern zur Verfügung.

Wir hoffen natürlich, das die noch ausstehenden Genehmigungen so schnell wie möglich erteilt werden, damit die im Frühjahr schlüpfenden Jungtiere noch transportiert werden können.






05.12.2013

Was wird nun mit dem Geflügeltransport?

Die Viehverkehrsverordnung fordert wegen der Infektions- und Seuchengefahr die Desinfizierung der Transportmittel. Unter Transportmitteln versteht man alles, was durch die Tiere verunreinigt werden kann und wiederverwendet wird. Die bisherigen Kartonagen waren nicht "auslaufsicher", somit hätten sowohl die im Sammelverkehr eingesetzten Systemfahrzeuge, als auch alle Zustellfahrzeuge desinfiziert werden müssen.

Dem Gesetzestext alleine hätten wir vielleicht mit theoretischen Vorgaben genüge tun können, aber es wäre unrealistisch zu glauben, den Sinn des Gesetzes erfüllen zu können.

Die Notwendigkeit des Transportes besteht jedoch weiterhin und somit haben wir an einer Lösung gearbeitet, die sowohl den Sinn der Vorgabe als auch den Gesetzestext selbst erfüllt.

Eine Lösung könnten Kartonagen sein die Sicherstellen, dass weder Flüssigkeiten auslaufen, noch etwas aus den Luftöffnungen austritt und die Transportfahrzeuge verunreinigt.

Wir haben eine Transportverpackung entwickeln lassen, die diesen Anforderungen genügt und werden den Prototypen wahrscheinlich bereits am Freitag (6.12.) erhalten. Diese Transportverpackung muss dann noch durch die entsprechenden Behörden genehmigt werden. Wir vermuten in ca. zwei Wochen genauere Informationen zu haben.

Sobald wir von offizieller Seite eine Genehmigung für die Kartonagen erhalten, können wir kurzfristig den Geflügeltransport weiterführen.